Preise

In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Der Monatsbeitrag wird als anteiliger Jahresbeitrag ermittelt und wird daher auch in den unterrichtsfreien Schulferien per Lastschrift eingezogen.

Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Monaten. Bei Kündigung muss diese spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate. Bei Verträgen für außer-Haus-Unterricht in Kindergärten endet der Vertrag automatisch z.B. wegen Einschulung oder Schulwechsel.

<strong>Familienrabatt</strong>
Bei der Teilnahme von 2 oder mehr Personen einer Familie (Eltern, Kinder und/oder Geschwister) am Unterrichtsangebot der Musikschule Much wird ein Nachlass von 5 % pro Unterrichtsvertrag auf den monatlichen Beitrag gewährt.

<strong>Bildungs- und Teilhabepaket</strong>
„Mit den Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf  Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der  Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.“
<em>(weitere Infos: www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket)</em>
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

<strong>Kontakt</strong>
Musikschule Much gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Kirchplatz 3
53804 Much

Geschäftsführer: Paul Radau
Telefon: +49 1578 541 63 73

E-Mail: radau@musikschule-much.de
www.musikschule-much.de

<strong>Impressum
</strong>Musikschule Much gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Kirchplatz 3
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Telefon: +49 1578 541 63 73